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Online-Zugangsgesetz (OZG)
Mit dem 2017 verabschiedeten Online-Zugangsgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz OZG) sind der Bund und die Länder verpflichtet, bis Ende 2022 nahezu alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Unter einem Verwaltungsportal versteht das Gesetz dabei „ein gebündeltes elektronisches Verwaltungsangebot eines Landes oder des Bundes mit entsprechenden Angeboten einzelner Behörden.“ Folglich hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern schon 2018 dazu entschieden, die bereits vorhandenen IT-Komponenten, wie zum Beispiel das Dienstleistungsportal und die Infodienste M-V, als Basis zu nutzen und im Sinne des OZG auszubauen.
© MV-Serviceportal (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern)Mit dem MV-Serviceportal hat das Energieministerium den ersten Schritt zur Etablierung solch eines Verwaltungsportals vollzogen. Eine ständige Weiterentwicklung ist geplant.
Um den Erfolg des Portals zu sichern, müssen aber auch die bereitzustellenden Verwaltungsleistungen Schritt für Schritt angebunden werden. Begonnen wird demgemäß mit den bereits vorhandenen Online-Diensten in unserem Bundesland. Hier sei beispielsweise das Urkundenportal genannt.
Der Zweckverband unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des aus dem OZG erwachsenden Anforderungen.