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FIM - Förderales Informationsmanagement
Beschreibungen für Verwaltungsleistungen sollen hierarchisch erstellt und gepflegt werden. Ändert der Bund zum Beispiel ein bestehendes oder verfasst ein neues Gesetz, soll er zukünftig neben dem reinen Gesetzestext eine Kurzbeschreibung nach einem fest definierten Muster verfassen. Die genannten Kurzbeschreibungen des Bundes werden im Sollprozess an die Länder weitergeleitet und dort von extra eingerichteten Landesredaktionen überprüft. Ergibt sich aus der Überprüfung, dass es landesrechtlichen Normen gibt bzw. landerechtliche Regelung vorhanden sind, die das vom Bund bearbeitete Gesetz konkretisieren, ist die gelieferte Kurzbeschreibung vom Bund entsprechend des Landesrechtes anzupassen. Die angepasste Kurzbeschreibung kann anschließend von den Kommunen genutzt werden, um sie als Vorlage für ihre Internetpräsenz weiter zu verarbeiten bzw. über eine Schnittstelle direkt auf der eigenen Seite darzustellen. Alternativ können Regelungen lokaler Satzungen ergänzt werden.
© Sachsen-AnhaltWesentlich für ein Verwaltungsverfahren sind:
- die Leistungsbeschreibung
- das Formular sowie
- der Prozess
Der FIM-Baukasten verfügt deshalb über genau diese drei Bausteine.
Ziel ist es dabei, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen - bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens - nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.
Für den Aufbau des dazu notwendigen Organisationsprozesses ist das Bundesprojekt FIM (Föderales Informationsmanagement) verantwortlich, in dem auch Vertreter unseres Bundeslandes mitwirken.