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Digitales Archiv Nord
Die elektronische Datenverarbeitung hat spätestens seit Beginn der 1990er Jahre Einzug in die Kommunen gehalten. Betroffen sind fast alle großen Verwaltungsbereiche wie das Ordnungswesen (z.B. Gewerbe- und Einwohnermeldewesen), die Bau-, Sozial- und Jugendverwaltung oder auch das elektronische Personenstandsregister. Als Konsequenz formulieren die aktuellen Landesarchivgesetze auch für die Kommunen die Pflicht, alle entstehenden Unterlagen der Behörden, egal ob analog oder digital, zu bewerten, gegebenenfalls zu übernehmen und in seiner Entstehungsform durch die Anbietung an Archive zu erhalten. Entsprechend § 12 LArchivG M-V regeln die kommunalen Körperschaften die Übernahme, Sicherung, Erschließung und Nutzung ihres Archivgutes nach archivfachlichen Gesichtspunkten in eigener Zuständigkeit.
© Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-VDamit die Kommunen diese Aufgabe nicht eigenständig stemmen und ein eigenes Archiv aufbauen müssen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern angeboten, über eine Magazinpartnerschaft im DAN-Verbund die Software DIMAG mitzunutzen und damit und digitales Archivgut konform mit den Standards der Informationstechnik und der digitalen Archivierung auch im kommunalen Raum zu bewahren. Dadurch wird der Aufbau redundanter IT-Infrastrukturen vermieden und notwendig anfallende Kosten für den Betrieb gesenkt.
Der Zweckverband als Magazinpartner übernimmt dabei die Rolle des logischen Betreibers und leistet den fachlichen Support für seine Mitglieder. Weiterhin wird Unterstützung in Form von Schulungen für den Umgang mit der Anwendung DIMAG angeboten.
Sollten Sie Fragen zur Thematik haben oder Ihr Teilnahmeinteresse bekunden wollen, kontaktieren Sie uns gern.