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Rechnungseingangsportal
Auf Grund der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26.06.2013 in Anwendung des § 41 Abs. 2 (MessbG) müssen öffentliche Auftraggeber als Rechnungsempfänger in der Lage sein, ab dem 18.04.2020 elektronische Rechnungen über ein Rechnungseingangsportal zu empfangen und zu verarbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern schließt sich hier dem OZG-RE des BMI an.
Die Adressierung der XRechnung an den Empfänger erfolgt dabei über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (kurz: Leitweg-ID), welche eindeutig einem Rechnungsempfänger zugeordnet ist.
Leitweg-IDs
Jede Verwaltung erhält eine Leitweg-ID. Die Leitweg-ID’s für Verwaltungen in MV wurden auf Basis des entsprechenden KoSIT-Standards bereits definiert. Die Grobadressierung erfolgt bundeseinheitlich durch Verwendung des Amtlichen Gemeindeschlüssels. Jede Leitweg-ID im kommunalen Raum ermöglicht dann die Erstellung weiterer Leitweg-ID’s unterhalb der Verwaltungsadresse für verwaltungsangehörige Organisationen, z.B. Schulzweckverbände oder Kommunalunternehmen. Eine solche Unteradressierung ist sinnvoll, wenn für verschiedene Organisationen Ihrer Verwaltung unterschiedliche Rechnungsworkflows oder getrennte Zuständigkeiten in der Rechnungsverarbeitung vorliegen.
Jede öffentlich-rechtliche Organisation innerhalb Ihres Verwaltungsbereiches, die eine juristisch eigenständige Person darstellt benötigt eine eigene Leitweg-ID.
Die Registrierung der Leitweg-ID’s im kommunalen Bereich erfolgt durch das LAF M-V nach Meldung durch den Zweckverband. Dazu bitten wir Sie, die für Ihre Verwaltung benötigten Leitweg-ID’s mitzuteilen.