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Beweiswerterhaltende Speicherung (zentraler Service TR-ESOR)
Mit Zunahme der elektronsichen Datenübermittlung und der Anzahl elektronsicher Verwaltungsverfahren (entspr. EGovG und VwVfG) ist es unabdingbar, den Beweiswert bestimmter Dokumente sicherzustellen.
Bereits im Jahr 2009 wurde bei der Umsetzung des Personenstandsgesetzes eine Infrastruktur zur Beweiswerterhaltenden Speicherung elektronischer Dokumente und Signaturen bereitgestellt. Diese basiert auf der technischen Richtlinie des BSI 03125 TR-ESOR. Durch die im Jahr 2015 begonnene Mitnutzung durch Landesbehörden wird diese Infrastruktur als „zentraler Service TR-ESOR“ bereitgestellt. Seit Mai 2017 ist die TR-ESOR- Lösung als zentraler Dienst zur beweiswerterhaltenden Speicherung elektronisch signierter Dokumente funktionsfähig und einsetzbar. Gemäß der Technischen Richtlinie BSI-TR 03125 „Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente“ unterliegt die Speicherung solcher Dokumente besonderer Anforderungen. Das heißt qualifiziert elektronisch signierte Dokumente werden revisionssicher abgelegt und beweiswerterhaltend, bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist, gespeichert. Zur weiteren Information stehen hier außerdem die „Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR RESISCAN" sowie „Praxisgerechte Umsetzung der BSI TR-03138 (RESISCAN) für Kommunalverwaltungen“ zur Verfügung.
Der Zweckverband unterstützt die Verwaltungen umfassend bei diesem Thema.