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beBPo-Prüfstelle
Mit der Verwaltungsvorschrift zum Identifizierungsverfahren von Behörden während der Einrichtung von besonderen elektronischen Behördenpostfächern in Mecklenburg-Vorpommern vom 04.07.2018, kurz BeBPo-Ident-VV M-V, ist der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in Punkt 1 b) zur beBPo-Prüfstelle für kommunalen Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts benannt worden.
Gemäß Punkt 2.1 hat die beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V angesiedelte beBPo-Prüfstelle die Aufgabe zu prüfen, ob die Antragssteller inländische (und im M-V ansässige) kommunale Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Name und Sitz des jeweiligen Postfachinhabers zutreffend bezeichnet sind. Sie identifiziert also die entsprechenden Behörden. Bei der Antragstellung sind deshalb folgende Informationen erforderlich:
- korrekte Bezeichnung der beantragenden kommunalen Behörde bzw. kommunalen juristischen Person des öffentlichen Rechts
- korrekte Anschrift der beantragenden kommunalen Behörde bzw. kommunalen juristischen Person des öffentlichen Rechts
- Organisation(typ)
- ggfs. Organisationsabteilung
- Benennung des Vertreters der kommunalen Behörde bzw. der kommunalen juristischen Person des öffentlichen Rechts
- Angabe neues Postfach oder Umwandlung eines bestehenden eGVP‘s
- Auftraggeber/ Vertreter des Auftraggebers
- Ansprechpartner für Rückfragen
- Safe-ID
Darüber hinaus sind mit Antrag einzureichen:
- Screenshot der (aktualisierten) „Visitenkarte“ Ihres beBPo als Anlage
- öffentlicher Teil des Postfachzertifikates (Datei)
- ggfs. Nachweise über die Eigenschaft Behörde/juristische Person des öffentlichen Rechts
Weitere detaillierte Informationen können Sie dem Informationsmaterial entnehmen.
Bei einer erfolgreichen Prüfung wird das Ergebnis zur technischen Freigabe des Behördenpostfaches an den für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Identifikationsadministrator (DVZ) weitergeleitet.
Zudem können berechtigte kommunale Behörden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts über ihre beBPo-Prüfstelle die entsprechende Freischaltungsanträge und Software beziehen.
Dokumente
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Antrag auf Freischaltung eines beBPo (190 kB) |
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Informationsmaterial beBPo (622 kB) |
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Informationsschreiben EGVP beBPo (370 kB) |