© pixabay.comEine Aufgabe, die Staat und Unternehmen bzw. Betreiber und auch die Öffentlichkeit gemeinsam zu bewältigen haben, ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
KRITIS sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten, so die offizielle Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Es geht also darum, z.B. die Dienstleistungen der Wasser- und Energieversorger oder den öffentliche Personenverkehr kontinuierlich zur Verfügung stellen zu können, Ausfälle möglichst zu verhindern und gleichzeitig Vorkehrungen für eben solche zu treffen, die sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ereignen. Um diese Versorgung sicherzustellen, müssen entsprechende Schutzkonzepte entwickelt werden, die alle möglichen Einwirkungen (innere wie auch äußere) berücksichtigen. Auch jede Behörde selbst ist als Kritische Infrastruktur zu verstehen, deren Funktionsfähigkeit in jedem Fall sicherzustellen ist.
Um diese Aufgabe bewältigen zu können, wird in Mecklenburg-Vorpommern eine „Interministerielle Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (IMAG KRITIS) mit einer Geschäftsstelle im Innenministerium eingerichtet. Einer entsprechenden Vorlage von Innenminister Lorenz Caffier hat das Kabinett kürzlich zugestimmt. Der Interministerielle Führungsstab bleibt davon unberührt.