© Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-VorpommernDer Bezug der Software durch die Mitglieder kann nunmehr ausschreibungsfrei über die Mitgliedschaft des Zweckverbandes in der ProVitako gewährleistet werden.
Voraussetzung ist der Vertragsabschluss mit dem Zweckverband. Die Direktbeauftragung der KDO ist unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten nicht ohne Ausschreibung möglich (Stichwort: Inhouse-Vergaben).
Gern übersenden wir Ihnen ein Angebot zur Nutzung der Lösung.