© Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-VorpommernUnsere Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten haben daher ein Merkblatt entwickelt, dass die wichtigsten Punkte zusammenfasst.
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Merkblatt zu Internetauftritten
Merkblatt zu Internetauftritten
Für die Internetauftritte von Städten, Ämtern und Gemeinden sind einige Besonderheiten, bspw. bzgl. der Informations- und Auskunftsrechte der Bürger, zu beachten.
Meldung vom 18.08.2013Letzte Aktualisierung: 02.11.2018
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