© Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-VorpommernDer Landesrechnungshof kommt in seinem Bericht zu der Feststellung, dass die Mehrzahl der zu digitalisierenden Leistungen noch nicht den bis Ende 2022 zu erreichenden Reifegrad erreiche. Die fristgemäße Umsetzung des OZG sei damit gefährdet. Zudem existiere keine zentrale Übersicht darüber, welche Verwaltungsleistungen durch die Kommunen umzusetzen seien. „Auch der Umsetzungsstand wird nicht zentral erhoben“, kritisierte Dr. Johannsen.
Der Zweckverband hatte bereits im Vorfeld bei verschiedenen Gelegenheiten auf die Mängel bei der Umsetzung des OZG in unserem Bundesland hingewiesen, insbesondere auf eine fehlende Koordinierung und Kooperation aller Ebenen. Denn obgleich die Literatur und die Spitzenverbände unterschiedliche Auffassungen zur Verpflichtung der Kommunen bei der Umsetzung des OZG vertreten, sollte klar sein, dass die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nur mit der Mitwirkung der gesamten kommunalen Ebene gelingen kann, da sie für den Vollzug einer Vielzahl der Verwaltungsleistungen zuständig sind. Denn obgleich alle Verwaltungsleistungen durch das OZG auch digital vorzuhalten sind, ersetzt dies den gewohnten Weg der Bürger*innen und Unternehmen in die Kommune nicht.
Deshalb ist besonders darauf zu achten, dass bei der Umsetzung des OZG kooperativ gearbeitet wird, um Synergien zu nutzen und Kosten zu senken. Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist daher weiterhin gern bereit, als zentraler Ansprechpartner für die Kommunen im Land bei der Umsetzung des OZG zu unterstützen und die entsprechende Zusammenarbeit mit dem Land auszubauen.