© pixabay.comDie am 27.01.2021 in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verstärkt diese Herausforderung, da Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten müssen, wo es möglich ist.
Dies ist aus Sicht der Verwaltungen jedoch nicht immer so einfach umzusetzen. In Start-ups und kleinen Unternehmen ist es üblich, dass die Mitarbeiter eigene Geräte für berufliche Zwecke nutzen. "Bring Your Own Device" (BYOD) heißt das Stichwort. Auch in der Verwaltung wird in Pandemiezeiten gerne mit dieser Möglichkeit gespielt, um die schnelle Ausstattung der Mitarbeiter im Homeoffice zu gewährleisten.
Ist eine Nutzung von BYOD trotz der Sicherheits- und Datenschutzbedenken geplant oder umgesetzt, bedarf es einer vernünftigen Strategie. Diese setzt sich aus technischen und organisatorischen Maßnahmen zusammen und kann ein Risiko jedenfalls mindern. Nach Art. 24 Abs. 1 der DSGVO muss der Verantwortliche (also die Verwaltung) z. B. einen Nachweis des rechtskonformen Umgangs mit den Daten erbringen, was einen großen Arbeitsaufwand bedeutet. Einzelvereinbarungen müssen mit den Mitarbeitern geschlossen werden, die private Endgeräte verwenden.
Falls Sie für die Zeit der Pandemie Homeoffice oder gar eine BYOD Regelung in Betracht ziehen, sprechen Sie uns an.