© Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-VorpommernDurch eine gemäß § 15 Abs. 2 EGovG M-V noch zu erlassende IT-Richtlinie werden diese Anschlussbedingungen als IT-Landesstandard verbindlich durch alle Anschlussteilnehmer umzusetzen sein. Wann die IT-Richtlinie erlassen wird, ist zur Zeit allerdings noch nicht absehbar.
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CN LAVINE-Anschlussbegingungen in der finalen Version
CN LAVINE-Anschlussbegingungen in der finalen Version
Am 26. Juni 2018 wurden auf der 13. Sitzung der Kommission für Informationssicherheit (KofIS), angesiedelt im Landesministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, per Umlaufbeschluss die CN LAVINE-Anschlussbedingungen abschließend erörtert und beschlossen.
Meldung vom 27.06.2018Letzte Aktualisierung: 02.11.2018
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