© pixabay.comDank der zahlreichen und positiven Rückmeldungen konnten die erforderlichen finanziellen Mittel erfolgreich eingeworben werden.
Somit wurde dem Antrag des BeLVIS nach einer inhaltlichen Erörterung in der AG Kooperatives E-Government vom Lenkungsausschuss E-Government in der 11. KW 2020 zugestimmt.
Die Kommunen, die das Schwachstellenportal ab 2022 weiter nutzen möchten, sollten rechtzeitig die erforderlichen Haushaltsmittel mit einer kalkulatorischen Größe von 50,00 Euro (netto) monatlich einplanen (=Veranschlagungsreife).
Herr Steffen Tambach in seiner Funktion als BeLVIS wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, die finanziellen Mittel für die nächsten Jahre (ab 2022) über den Haushalt der Landesverwaltung M-V bereit zu stellen.
Weitergehende Informationen sowie den Ansprechpartner für die Anmeldung beim Portal entnehmen Sie bitte dem angefügten Dokument.