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Kopfstelle zur Übermittlung der Daten aus der Gewerbeanzeige
Ein zentrales Thema der Novellierung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) ist die medienbruchfreie elektronische Übermittlung der Daten aus der Gewerbeanzeige an weitere empfangsberechtigte Behörden. Die derzeit überwiegend in Papier versendeten Meldungen sollen zum 1. Januar 2016 (mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2016) vollständig elektronisch übertragen werden. Der Zweckverband hat dazu, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, dem Innenministerium sowie den empfangsberechtigten Stellen, die Einführung und den Betrieb einer Kopfstelle zur zentralen Übermittlung der Gewerbeanzeigedaten vorbereitet. Damit können sowohl der Aufwand als auch die Kosten für die Gewerbebehörden, aber auch für die Empfänger, reduziert werden.
Informationsschreiben für Gewerbeämter:
- Informationsschreiben (Umsetzungsvorschlag)
- Informationsschreiben
- Informationsschreiben (aktueller Stand)
- Informationsschreiben (Inbetriebnahme)
Die elektronische Übermittlung von Daten der Gewerbeanzeigen an empfangsberechtigte Stellen erfolgte bereits teilweise seit dem Jahr 2016 über die Vermittlungsstelle des Zweckverbandes eGo-MV. Seit dem 1. Januar 2017 startete das verbindliche elektronische Senden und Empfangen von Gewerbeanzeigen deutschlandweit.
Folgende empfangsberechtigte Stellen erhalten gemäß §14 GewO Abs. 8 die Gewerbeanzeigedaten über die Kopfstelle:
- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, zu Rostock und zu Neubrandenburg
- Handwerkskammer
- Arbeitsschutz M-V (LAGuS M-V)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
- Zollverwaltung (Hauptzollamt Stralsund)
- Registergericht (Amtsgericht Schwerin, Rostock, Stralsund, Neubrandenburg)
- Statistik (Statistische Amt)
- Lebensmittelüberwachung (LALLF)
Durch den einfachen Ablauf des Anschlusses, sowie der laufenden Überprüfung und schnellen Fehlerbeseitigung wurde die Vermittlungsstelle durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, sowie von den empfangsberechtigten Stellen und Fachverfahrensherstellern zur Nutzung in den Gewerbeämtern empfohlen.