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E-Rechnung / Business-Portal
Die am 26.05.2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet die öffentliche Verwaltung, zukünftig elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten. Entsprechend dieser Richtlinie und dem neuen E-Rechnungsgesetz des Bundes müssen alle Bundesbehörden ab November 2019 sowie Kommunalverwaltungen ab April 2020 diese Vorgaben umsetzen.
Mit dem Business-Service der Bundesdruckerei GmbH haben die Kommunalverwaltungen die Möglichkeit, alle Geschäftsdokumente, wie z.B. auch Rechnungen im für Sie passenden und bearbeitbaren Datenformat zu erhalten und zu versenden.
Der Zweckverband hat hierzu einen Rahmenvertrag mit der Bundesdruckerei GmbH zum Business-Service abgeschlossen. Die Kommunen in M-V werden mit Nutzung des Portals in die Lage versetzt, die Anforderungen aus dem E-Rechnungsgesetz und der Änderung des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern einfach, effizient und unkompliziert zu erfüllen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns.
Die elektronische Rechnung kurz erklärt
Rechnungseingangsportal (OZG-RE)
Auf Grund der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26.06.2013 in Anwendung des § 41 Abs. 2 (MessbG) müssen öffentliche Auftraggeber als Rechnungsempfänger in der Lage sein, ab dem 18.04.2020 elektronische Rechnungen über ein Rechnungseingangsportal zu empfangen und zu verarbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern schließt sich hier dem OZG-RE des BMI an.
Die Adressierung der XRechnung an den Empfänger erfolgt dabei über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (kurz: Leitweg-ID), welche eindeutig einem Rechnungsempfänger zugeordnet ist.
Leitweg-IDs
Jede Verwaltung erhält eine Leitweg-ID. Die Leitweg-ID’s für Verwaltungen in MV wurden auf Basis des entsprechenden KoSIT-Standards bereits definiert. Die Grobadressierung erfolgt bundeseinheitlich durch Verwendung des Amtlichen Gemeindeschlüssels. Jede Leitweg-ID im kommunalen Raum ermöglicht dann die Erstellung weiterer Leitweg-ID’s unterhalb der Verwaltungsadresse für verwaltungsangehörige Organisationen, z.B. Schulzweckverbände oder Kommunalunternehmen. Eine solche Unteradressierung ist sinnvoll, wenn für verschiedene Organisationen Ihrer Verwaltung unterschiedliche Rechnungsworkflows oder getrennte Zuständigkeiten in der Rechnungsverarbeitung vorliegen.
Jede öffentlich-rechtliche Organisation innerhalb Ihres Verwaltungsbereiches, die eine juristisch eigenständige Person darstellt benötigt eine eigene Leitweg-ID.
Die Registrierung der Leitweg-ID’s im kommunalen Bereich erfolgt durch das LAF M-V nach Meldung durch den Zweckverband. Dazu bitten wir Sie, die für Ihre Verwaltung benötigten Leitweg-ID’s mitzuteilen