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Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter (GDSB)
Die Aufgaben des behördlichen / betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Er unterstützt die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften hin. Neben der Bearbeitung von Eingaben der Bürger, die sich beispielsweise in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, gehören die Prüfung, ob das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit eingehalten wird, und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme – auch im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Standards für die Verarbeitung personenbezogener Daten – zu den Hauptaufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Ein von der datenverarbeitenden Stelle intern benannter stellvertretender Datenschutzbeauftragter bzw. Ansprechpartner ist die primäre Kontaktperson des GDSB und unterstützt diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben bei den Vor-Ort-Besuchen. Ferner informiert der stellvertretende Datenschutzbeauftragte / Ansprechpartner des GDSB den GDSB über alle datenschutzrelevanten Anfragen und Probleme der datenverarbeitenden Stelle. Darüber hinaus bewahrt er das Datenschutz-Verfahrensverzeichnis und weitere datenschutzrelevante Unterlagen der datenverarbeitenden Stelle auf und ermöglicht dem GDSB den jederzeitigen Zugriff darauf.
Mit Blick auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung gilt es erhöhte Anforderungen der juristischen, verfahrenstechnischen und den Schutz der Persönlichkeit berührenden Rechte, bis hin zu öffentlich bereitgestellten Infos (Webseiten) betreffend, umzusetzen. Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung und Fachlichkeit für das gesamte Spektrum der EU-DSGVO bieten zu können, arbeiten alle unsere GDSB je nach Fragestellung mit Ihnen zusammen.