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Datenschutz an Schulen
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern legen die gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz an Schulen fest. Laut Gesetz ist es möglich, einen Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten an Schulen (GDSBaS) in mehreren Schulen einzusetzen, um so das Fachwissen und die Ressourcen effektiv zu bündeln.
Seit dem 1. März 2020 stellt der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern auf Wunsch allen öffentlichen Schulen des Landes einen GDSBaS kostenneutral zur Verfügung. In dieser Rolle berät der der Zweckverband eGo-MV umfassend zum Thema Datenschutz und unterstützt Schulen, die rechtlichen Datenschutzbestimmungen erfolgreich umzusetzen.
Die GDSBaS halten regelmäßige Besuche an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ab. Im Team arbeiten sie multifunktional daran, die aufkommenden Fragestellungen zu bearbeiten. Die Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten an Schulen können auf diese Weise die bestmögliche Unterstützung und Fachlichkeit für das gesamte Spektrum des Datenschutzes anbieten.
Die Leistungen des Zweckverbandes eGo-MV im Überblick:
- Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten
- Unterstützung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Prüfung des Gebots der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Beratung bei Erstellung notweniger Datenschutzdokumentationen und Prüfung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- Beratung bei datenschutzrelevanten Anfragen und Problemen
- Beratung bei Planung, Einführung und Betrieb neuer (IT-)Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Regelmäßige Schulungen von Mitarbeiter:innen
- Regelmäßige Kontrollen
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Selbstverständlich kann auch nur ein Teil der Leistungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen können Sie unserem ausführlichen Leistungskatalog zum GDSBaS entnehmen.
Sie haben Fragen zum Angebot? Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen jederzeit gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Eine Beratung für die staatlichen Schulen kann bis mindestens Ende 2024 kostenneutral in Anspruch genommen werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an: datenschutz-schule@ego-mv.de.
Der Zweckverband eGo-MV unterstützt Sie darüber hinaus ebenso bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Verwaltungen und IT-Sicherheitsbeauftragten.