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Online-Wohngeld - Fachverfahren
© Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-VorpommernDas seit Juni 2017 für die Nutzung durch die Kommunen zur Verfügung stehende Online-Wohngeld-Fachverfahren festigt sich weiter in seinem Bestand. Die anfänglichen Hürden in der Einführung und Umsetzung sind überwunden und der Zweckverband blickt auf eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Kommunen zurück. Die zentralen Systeme werden ständig weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Verwaltungen und deren Sachbearbeiter angepasst.
Mit dem im Dezember 2018 neu hinzugewonnenen Amt Grevesmühlen Land nutzen bereits acht Kommunen das Verfahren. Die Zahl der an Online-Wohngeld interessierten Kommunen steigt stetig durch regelmäßige Informationsveranstaltungen vor Ort. Im Jahr 2019 wird unter anderem auch die Hansestadt Wismar an das Verfahren angebunden. Durch die rund 8700 Studenten in der Hansestadt erhoffen sich die Hansestadt und der Zweckverband eine rege Nutzung des Antragsassistenten.
Das Fachverfahren „Online-Wohngeld“ besteht aus folgenden drei Komponenten:
- Antragsassistent (Bürger) bestehend u. a. aus der Antragsverwaltung, dem elektronischen Postfach zur Kommunikation mit der zuständigen Wohngeldbehörde und der kalkulatorischen Berechnung von Wohngeld über einen Wohngeldrechner.
- Antragsbearbeitung (Wohngeldbehörde) bestehend u. a. aus dem Antragseingang, der Wohngeldberechnung, der Miete-/Lastenberechnung, der Bescheid Erstellung, der Freigabe zur Zahlbarmachung, den Wohngelddatenabgleich, der Archiv- Beratung- und Auskunftsfunktion und dem elektronischen Postfach zur Kommunikation mit dem Antragssteller.
- Zahlbarmachung (ZV eGo-MV) bestehend u. a. aus der Zusammenfassung, Aufbereitung und Ausführung der durch die Wohngeldbehörde freigegebenen Zahlungsdaten, der Übertragung von zahlungstechnischen Informationen und die Erstellung und Übertragung von Statistiken.
Der Zweckverband bietet den noch nicht angeschlossenen Kommunen regelmäßige Informationsveranstaltungen mit Live-Präsentationen des Fachverfahrens, in denen sich die Mitarbeiter der Wohngeldbehörden im Land einen ersten Überblick über das Verfahren verschaffen können und in denen das Interesse an Online-Wohngeld weiter gefördert werden soll. Hierbei zeigt sich regelmäßig, dass das Fachverfahren des Zweckverbandes wesentliche Verbesserungen zu den bisher in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Verfahren bietet und die Bearbeitung und Bescheidung von Wohngeldanträgen einfacher und effektiver möglich ist. Bundesweit gilt das Online-Wohngeld-Fachverfahren des Zweckverbandes als das am weitesten entwickelte und ist dazu das einzige vollständig webbasierte Fachverfahren von der Antragsstellung über die Bearbeitung bis hin zur Bescheidung und Abrechnung. Gegenüber den aktuellen Verfahren im Land bietet das Online-Wohngeldfachverfahren des Zweckverbandes den Verwaltungen weiterhin eine Reihe neuer Funktionen und Vorteile – u. a.:
- Zentraler Betrieb und damit kein Aufwand für Server, Datenbank-,Programmpflege und Softwareupdates in der Verwaltung
- Einhaltung von hohen datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen
- geringe Arbeitsplatzanforderungen (Webanwendung für alle gängigen Browser geeignet)
- regelmäßige zentrale Zahlbarmachung durch den Zweckverband eGo-MV
- Schnittstelle zu DMS Systemen und die Möglichkeit der Führung von papierlosen e-Akten
- Schnittstelle zum Zentralen Einwohnerregister Mecklenburg-Vorpommern (ZIR)
- durchgängiger zentraler Wohngelddatenabgleich (keine zusätzliche XTA-Software notwendig)
- Online-Antragstellung von Wohngeld über den „Online-Antragsassistent“ inkl. Nutzung der Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und künftiger Anbindung an ein Servicekonto
- Möglichkeit zum elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen Sachbearbeiter und online-Antragsteller
Durch die zentrale Zahlbarmachung beim Zweckverband eGo-MV wird jeweils zum Stichtag die monatliche Abrechnung für die Wohngeldbehörden sichergestellt. Diese Zahlbarmachung erfolgt nach den verbindlichen Vorgaben des zuständigen Fachministeriums und ausschließlich über das Zahlungsverkehrsverfahren des Landes. Die daraus resultierenden monatlichen Listen und Übersichten werden nicht mehr postalisch versendet, sondern elektronisch im Verfahren für die Wohngeldbehörden freigegeben.
Der Zweckverband eGo-MV unterstützt die interessierten Wohngeldbehörden von der Vorbereitung zum Umstieg bis hin zur Betreuung direkt im Fachverfahren. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit der Entwicklerfirma und dem Rechenzentrum sichergestellt, um letztlich einen reibungslosen Umstieg auf das neue Verfahren zu gewährleisten.