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Datenschutz & IT-Sicherheit
Der Zweckverband stellt auf Wunsch den Verwaltungen den behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) und/oder den behördlichen IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB). Die behördlichen DSB und ITSB werden durch die Behördenleitung benannt. Der DSB nimmt alle Aufgaben wahr, die Ihnen nach Landesdatenschutzgesetz und DSGVO obliegen. Die Verwaltung stellt den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten. Die Tätigkeit des ITSB hingegen ist sehr vielseitig bezüglich der entsprechenden Gesetze und Richtlinien. Auch hier stellt die Verwaltung einen stellvertretenden IT-Sicherheitsbeauftragten.